KFW- EFFIZIENZHAUS

     ERNEUERUNG DER FÖRDERSTANDARDS IM KFW-PROGRAMM „ENERGIEEFFIZIENT BAUEN“ ZUM 01.04.2016

PRESSEMITTEILUNG VOM 07.05.2015 / KFW

  

Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70

Einführung eines neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus

Vereinfachung Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55

 

Die KfW erneuert zum 01.04.2016 ihr Förderangebot im Programm „Energieeffizient Bauen“. Ab dem nächsten Jahr gelten aufgrund einer Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) höhere energetische Anforderungen für Wohngebäude in Deutschland. Das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 wird dann dem gesetzlichen Mindeststandard bei Wohnungsneubauten entsprechen. Die Förderung dieses Standards im Programm „Energieeffizient Bauen“ wird daher zum 31.03.2016 auslaufen. Bisher hat die KfW ca. 420.000 Wohneinheiten mit dem Standard Effizienzhaus 70 finanziert.

Weiter im Angebot bleiben die beiden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Zusätzlich führt die KfW ab dem 01.04.2016 das Effizienzhaus 40 Plus ein. Besonders an diesem neuen Standard ist, dass ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.

Auch bietet die KfW ab dann für das KfW-Effizienzhaus 55 ein vereinfachtes Nachweisverfahren an, das „KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“. Bei diesem Effizienzhausstandard können die Sachverständigen aus standardisierten Maßnahmenpaketen für Gebäudehülle und Anlagetechnik wählen.

Ziel all dieser Maßnahmen ist die stärkere Fokussierung der Förderung auf Neubauten mit höheren energetischen Niveaus.

„Mit den neuen Förderstandards ab April 2016 wollen wir die besonders energieeffizienten Neubauten stärker fördern und verbesserte Anreize für das Erreichen hoher energetischer Standards schaffen. Darüber wollen wir unsere Kunden und Partner sehr frühzeitig informieren, da in der Baubranche lange Planungs- und Vorlaufzeiten gelten“, sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite:

www.kfw.de oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.

Quellenangabe: KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt  Kommunikation (KOM), Sybille Bauernfeind, Tel. +49 (0)69 7431 2038, Fax: +49 (0)69 7431 3266,

E-Mail: presse@kfw.de, Internet: www.kfw.de


KfW-Information für Multiplikatoren vom 06.05.2015

Wohnwirtschaft,Bestandsimmobilie, Neubau

1. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430):

Produktverbesserungen zum 01.08.2015

Folgende Verbesserungen gelten für Anträge, die ab dem 01.08.2015 bei uns eingehen: Erhöhung des Förderkreditbetrages für KfW-Effizienzhäuser auf 100.000 Euro

Der Förderhöchstbetrag für die KfW-Effizienzhäuser wird von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. Damit berücksichtigen wir aufwendige Vorhaben von privaten Eigentümern an Ein- und Zweifamilienhäusern, denen wir weiterhin eine 100%ige Förderung für ihre energetische Sanierung anbieten möchten.

Erweiterung des förderfähigen Gebäudebestandes

Förderfähig sind zukünftig – analog zum Programm Vor-Ort-Beratung des BAFA – energie­effiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde (bislang 01.01.1995).

Anpassungen auch für Energieeffizient Sanieren − Investitionszuschuss (430)

Die oben dargestellten Produktverbesserungen zum Förderhöchstbetrag und Gebäudebestand werden analog auch für den Investitionszuschuss in Energieeffizient Sanieren zum 01.08.2015 umgesetzt. Über das neue Merkblatt informieren wir Sie rechtzeitig.

2. Energieeffizient Sanieren (151/152, 430):

Neue Kategorie Einzelmaßnahmen in der Energieeffizienz-Expertenliste

Für eine Förderung aus dem Programm Energieeffizient Sanieren ist ein Sachverständiger aus der Energieeffizienz-Expertenliste einzubinden. Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass Experten sich ausschließlich für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen eintragen. Für diese Experten verein­fachen sich die Relistinganforderungen, da diese sich auf die jeweiligen Einzelmaßnahmen beziehen. Wir versprechen uns hiervon einen weiteren Anschub für die Sanierung auf Basis von Einzelmaßnahmen.

Quellenangabe: KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt  Kommunikation (KOM), Sybille Bauernfeind, Tel. +49 (0)69 7431 2038, Fax: +49 (0)69 7431 3266,

E-Mail: presse@kfw.de, Internet: www.kfw.de